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Nachschreiben von Klausuren

Schülerinnen und Schüler, die aus nicht von ihnen zu vertretenden Gründen eine Klausur verpassen, können diese nachschreiben, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

- telefonische Abmeldung am Klausurtag vor Klausurbeginn, sofern der Grund für das Verpassen der Klausur nicht schon vorher der Schule mitgeteilt wurde,

- Vorlage einer schriftlichen Entschuldigung (ggf. zzgl. ärztliches Attest) bei den Beratungslehrern unmittelbar nach Wiedererscheinen in der Schule; auf der Entschuldigungskarte sind die von der Klausur betroffenen Stunden mit dem Vermerk "Klausur" zu kennzeichnen.

Ab Dienstag, den 10.1.2012, werden an den jeweiligen Stufenbrettern Listen mit den Namen derjenigen Schülerinnen und Schüler hängen, die nach Wissen der Beratungslehrer Klausuren nachschreiben können. Alle Schülerinnen und Schüler, die ihren Namen wider Erwarten nicht auf der Liste finden oder bei denen unter dem Datum der Vorlage der Entschuldigung kein Eintrag ist, nehmen bitte unverzüglich Kontakt mit den Beratungslehrern auf, um eventuelle Unklarheiten zu beseitigen. Dafür sind bitte unbedingt Entschuldigungsheft und Entschuldigungskarte bereitzuhalten. 

Ansonsten ist das Nachschreiben der verpassten Klausur(en) nicht möglich. In dem Fall muss die Leistung als nicht erbrachte Leistung mit der Note "ungenügend" bewertet werden.